60 um die Unterscheidungsfähigkeit zu schützen
Schutz
von Investitionenvon Geschichtevon Marktposition
DIE RÜCKVERFOLGBARKEIT ZUM UNTERNEHMEN GEWÄHRLEISTEN
Das Warenzeichen
ZUSÄTZLICH ZUM EXKLUSIVRECHT
11 Gründe für die Eintragung einer Marke
- Sie gewährt dem Eigentümer ein ausschließliches Nutzungsrecht
- Schutz der einzigartigen Rückverfolgbarkeit des eigenen Unternehmens oder Ware und/oder der eigenen Dienstleistung in einer globalisierten Welt
- Ermöglicht eine rechtzeitige Verteidigung im Falle einer Nachahmung und wirkt abschreckend auf Dritte, eine ähnliche Marke zu verwenden
- Erleichtert die Identifizierung über Suchmaschinen
- Ermöglicht den Erwerb neuer exklusiver Gebiete
- Vereinfacht den Export von Waren und Dienstleistungen
- Schützt eigene Werbeinvestitionen
- Es kann für den Zugang zu Finanzmitteln verwendet werden
- Es handelt sich um einen immateriellen Vermögenswert, der in der Bilanz erfasst werden kann.
- Schützt einen Vermögenswert, dessen Wert im Laufe der Zeit steigen wird
- Sie ist ein zu schützendes Gut
DAUER
10 Jahre, unbegrenzt verlängerbar.
Die Marke kann angefochten werden, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach der Eintragung nicht genutzt wird, was zu ihrem teilweisen oder vollständigen Verfall führt.
RECHTE
Der Inhaber der eingetragenen Marke ist berechtigt, sie zur Unterscheidung seiner eigenen Waren und/oder Dienstleistungen zu nutzen und ihre Verwendung durch andere für identische oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen derselben Eintragungsklasse zu verbieten. Sie kann verkauft oder mit einer Verwertungslizenz versehen werden.
DIE SCHRITTE NACH DER EINREICHUNG EINES ANTRAGS:
- ÜBERPRÜFUNG: Das Amt prüft, ob die formalen und gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. In Italien prüft das UIBM nicht, ob ein Konflikt mit älteren angemeldeten und/oder eingetragenen Marken besteht. Wenn das Amt der Ansicht ist, dass Unzulänglichkeiten vorliegen, wird ein Streitfall eröffnet, auf den Sie antworten können. Gegen jede Entscheidung des Amtes ist ein Einspruch möglich.
- VERÖFFENTLICHUNG: Wenn die Prüfung keine Beanstandungen ergibt oder diese ausgeräumt werden, wird die Marke im Markenblatt veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt haben die Inhaber älterer Rechte eine Frist von 3 Monaten, Widerspruch einzulegen.
- MÖGLICHE WIDERSPRÜCHE UND ENDGÜLTIGE ERTEILUNG: Im Falle von Widersprüchen können Sie die Marke verteidigen, indem Sie versuchen, eine Einigung mit der Gegenpartei zu erzielen, die möglicherweise die beanspruchten Waren/Dienstleistungen einschränkt, oder es dem Amt überlassen, auf der Grundlage der eingereichten Fakten und Argumente zu entscheiden. Ein Widerspruch blockiert das Eintragungsverfahren einer Marke: Am Ende des Verfahrens kann die Widerspruchsmarke in der angemeldeten Form, teilweise in Bezug auf Klassen und Unterklassen oder vollständig zurückgewiesen werden. Wird kein Widerspruch eingelegt, folgt die Marke dem normalen Eintragungsverfahren und wird innerhalb von 12 Monaten nach der Anmeldung eingetragen.
- RECHTSMITTEL: Gegen jede Entscheidung des UIBM, die die Eintragungsfähigkeit einer Marke oder ein Widerspruchsverfahren betrifft, kann innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum, an dem der Betroffene die Mitteilung erhalten hat oder von der angefochtenen Handlung Kenntnis erlangt hat, Einspruch eingelegt werden.
Vor der endgültigen Erteilung der Konzession ist es nicht möglich, das Symbol ® zu verwenden, sondern nur das Symbol TM.
Der Schutz beginnt bereits bei der Anmeldung.
EU-MARKE
EU MARKE
Ermöglicht eine einzige Anmeldung, um eine in der gesamten Europäischen Union gültige Marke zu erhalten.
Widerspruchsmöglichkeit
Innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung kann der Inhaber älterer, verwechselbar ähnlicher Marken Widerspruch einlegen, indem er den Nachweis der früheren Benutzung der Marke erbringt, auf die sich der Widerspruch stützt.
Dauer
Die Laufzeit beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldetag. Eine Verlängerung ist auf unbestimmte Zeit möglich. Die Marke kann angefochten werden, z. B. in einem Rechtsstreit, wenn sie während eines Zeitraums von 5 Jahren nach der Eintragung in potenziell mindestens einem Mitgliedstaat der Europäischen Union
nicht benutzt wird (der Nachweis der Benutzung der Marke ist gesetzlich komplex geregelt, es kann nicht in einem Absatz zusammengefasst werden).
Rechte
Die Marke gewährt dem Inhaber das ausschließliche Recht, den Namen im gesamten Gebiet der Europäischen Union zu verwenden.
Behörde
EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) mit Sitz in Alicante (Spanien)
DIE SCHRITTE NACH DER EINREICHUNG EINES ANTRAGS:
- Einreichung der Anmeldung und, wenn alle erforderlichen Informationen vorliegen, Erteilung eines Anmeldedatums, das mit dem Prioritätsdatum übereinstimmt.
- Prüfung der Klassifizierung der Waren und Dienstleistungen der Anmeldung sowie ihrer formalen Anforderungen (z. B. Sprachen, verschiedene Daten und etwaige Prioritätsansprüche).
- Prüfung der Zulässigkeit auf der Grundlage absoluter Eintragungshindernisse, insbesondere in Bezug auf die Unterscheidungskraft der Marke.
- Mit der Veröffentlichung der Anmeldung beginnt die 3-monatige Widerspruchsfrist, in der Dritte auf der Grundlage älterer Rechte oder absoluter Eintragungshindernisse Widerspruch gegen die Eintragung Ihrer Marke einlegen können. Im Falle eines Widerspruchs können Sie Ihre Marke verteidigen, indem Sie versuchen, eine Einigung mit der Gegenpartei zu erzielen, die möglicherweise die beanspruchten Waren/Dienstleistungen einschränkt, oder es dem Amt überlassen, auf der Grundlage der vorgetragenen Fakten und Argumente zu entscheiden. Ein Widerspruch blockiert das Eintragungsverfahren einer Marke: Nach Abschluss des Verfahrens kann die angefochtene Marke in der eingereichten Form, in Bezug auf Klassen und Unterklassen teilweise eingetragen oder vollständig zurückgewiesen werden.
- Veröffentlichung der Eintragung einer Marke, wenn kein Widerspruchsverfahren anhängig ist.
Gegen eine Entscheidung des EUIPO über die Eintragungsfähigkeit einer Marke oder über ein Widerspruchs- oder Löschungsverfahren kann innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag, an dem der Betroffene Kenntnis von der angefochtenen Handlung erhalten hat, Beschwerde eingelegt werden.
INTERNATIONALE MARKE
Das internationale Eintragungsverfahren kann erst eingeleitet werden, nachdem eine nationale Marke in einem der Mitgliedsstaaten des Madrider Abkommens oder eine Gemeinschaftsmarke angemeldet wurde.
Es ist möglich, mit einer einzigen Anmeldung Staaten zu benennen, die dem Madrider Abkommen und/oder dem Madrider Protokoll angehören.
Widerspruchsmöglichkeit
Hängt von den in den benannten Staaten geltenden Gesetzen ab.
Dauer
Die Laufzeit beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldetag. Eine Verlängerung ist auf unbestimmte Zeit möglich. In den ersten 5 Jahren ist die internationale Marke an die Gültigkeitsdauer der nationalen oder Gemeinschaftsmarke, auf der sie basiert, gebunden; wenn diese Grundmarke erlischt, erlischt automatisch auch die entsprechende internationale Marke.
Rechte
Die Marke gibt dem Inhaber das ausschließliche Recht, den Namen in allen benannten Ländern zu verwenden.
WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) / WIPO (World Intellectual Property Organization)
DAUER
10 Jahre, unbegrenzt verlängerbar.
Die Marke kann angefochten werden, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach der Eintragung nicht genutzt wird, was zu ihrem teilweisen oder vollständigen Verfall führt.
RECHTE
Der Inhaber der eingetragenen Marke ist berechtigt, sie zur Unterscheidung seiner eigenen Waren und/oder Dienstleistungen zu nutzen und ihre Verwendung durch andere für identische oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen derselben Eintragungsklasse zu verbieten. Sie kann verkauft oder mit einer Verwertungslizenz versehen werden.
FAQ ZU MARKEN
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