60 Jahre Schutz geistiger Werke
SCHUTZ GEISTIGER WERKE
Urheberrecht
Dauer
Die Dauer des Urheberrechts in Italien beträgt 70 Jahre ab dem Tod des Urhebers. Je nach Art des kreativen Werks sind unterschiedliche Laufzeiten vorgesehen.
Software-Registrierung
Von besonderem Interesse ist die Anwendbarkeit des Urheberrechts auf den Schutz von Software.
Website-Registrierung
Das Urheberrecht findet auch im Hinblick auf im Internet veröffentlichte Websites Anwendung, da eine Website aus einer bestimmten innovativen Struktur bestehen kann, die Texte, Bilder, Töne und andere Sachen enthält, die natürlich durch das Urheberrecht geschützt sind.
Internationale Konventionen
Berner Konvention zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (Paris, 24. Juli 1971).
Welturheberrechtsabkommen (Paris, 24. Juli 1971).
GATT- TRIPS-Abkommen (Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums) vom 15. April 1994.
Büros/Organisationen
SIAE (Società Italiana Autori ed Editori – Italienische Gesellschaft der Autoren und Verleger) für unveröffentlichte Werke: https://www.siae.it/it/diritto-dautore
Amt für literarisches Eigentum für veröffentlichte Werke: https://acs.cultura.gov.it
Öffentliches Sonderregister für Computerprogramme: https://www.siae.it/it/autori-ed-editori/altri-servizi/pubblico-registro-software/
60 JAHRE AN DER SEITE DER ERFINDER
Warum sollten Sie sich für uns entscheiden?
360°-ERFAHRUNG
Unsere Berater haben: